Datenschutzrechtliches Auskunftsrecht und Arbeitspapiere einer Revisionsstelle
Alain Friedrich
In diesem Beitrag zeigt Alain Friedrich zusammen mit M. Kaiser auf, dass Revisionsstellen gestützt auf das Datenschutzgesetz keine über die auftragsrechtliche Herausgabepflicht hinausgehende Verpflichtung haben, Urkunden herauszugeben, sondern lediglich die von ihr bearbeiteten Personendaten der auskunftsersuchenden Personen schriftlich mitteilen müssen.
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