Erkenntnisse aus unserem letzten Deal in der Gesundheitsbranche

Alain Friedrich
Alain Friedrich

Lex Futura hatte erneut die Gelegenheit, bei einer M&A-Transaktion in der Gesundheitsbranche zu beraten. Diesmal haben wir den Verkäufer eines Unternehmens bei einem Share Deal mit einer Transaktionssumme von ca. CHF 4 Mio. unterstützt. Käuferin war eine Private Equity Gesellschaft.

Während viele Aspekte von M&A-Transaktionen in der Gesundheitsbranche den üblichen Regeln folgen, gibt es doch einige Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind. Einer der wichtigsten Punkte im letzten Deal war das Arztgeheimnis und der Schutz von sensiblen persönlichen Patientendaten. Ein Thema, das im konkreten Fall vor Vertragsschluss und -vollzug gelöst werden musste.

In Zusammenarbeit mit unserem Kunden sowie mit dem Käufer und seinen Rechtsvertretern haben wir eine Lösung gefunden, die den Bedürfnissen des Verkäufers und des Käufers entsprach und einen Verkauf des Unternehmens ohne Risiko einer Verletzung des Arztgeheimnisses ermöglichte.

Da Lex Futura erst spät in den Verhandlungsprozess eingebunden wurde, tauchte die Frage des Arztgeheimnisses erst auf, nachdem wir die potenziellen Risiken des Verkäufers analysiert hatten. Entsprechend musste in einer relativen kurzen Zeit, eine gangbare Lösung gefunden werden.  

Die Transaktion zeigte, dass Verkäufer von Unternehmen sich vor der aktiven Suche nach Käufern rechtlich beraten lassen solle. Auf diese Weise können nicht nur rechtliche Risiken minimiert, sondern auch der Verkaufsprozess beschleunigt und potenziell ein höherer Erlös erzielt werden.

 
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