Wenn sich ein Unternehmen für eine Kapitalerhöhung entscheidet, braucht es mehr als nur Investoren und Geld: Es braucht rechtlich einwandfreie Beschlüsse, die das Vorgehen absichern. In diesem Blogbeitrag werden die notwendigen Beschlüsse und deren Ausgestaltung und Bedeutung für Aktionäre und das Unternehmen beleuchtet.
Die zwei zentralen Beschlüsse bei jeder Kapitalerhöhung
Egal ob ordentliche, bedingte Kapitalerhöhung oder Kapitalband: Zwei Beschlüsse sind immer erforderlich:
- Generalversammlungsbeschluss – die Zustimmung der Aktionäre zur Kapitalerhöhung
- Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats – die Durchführung der Kapitalerhöhung
1. Der Generalversammlungsbeschluss
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft – entsprechend braucht es ihre Zustimmung, wenn neue Aktien ausgegeben werden. Denn: Die Emission neuer Aktien führt zu einer Verwässerung der bisherigen Anteile, was nicht nur die Beteiligung, sondern auch das Stimmrecht und Dividendenansprüche betrifft.
Bei bestimmten Kapitalerhöhungsformen, wie dem Kapitalband oder der bedingten Kapitalerhöhung, ist zudem eine Statutenänderung erforderlich, die notariell beurkundet werden muss.
Quoren:
- Einfache Mehrheit reicht bei der ordentlichen Kapitalerhöhung
- Qualifiziertes Mehr (2/3 der vertretenen Stimmen und absolute Mehrheit der vertretenen Aktienwerte) bei Kapitalband und bedingter Kapitalerhöhung
Warum bestehen höhere Quoren beim Kapitalband und bei einer bedingten Kapitalerhöhung? Der Verwaltungsrat erhält hier weitergehende Kompetenzen mit längerem Zeithorizont – entsprechend stärker ist der Schutz der Aktionärsrechte.
Beurkundungspflicht: Die Generalversammlungsbeschlüsse müssen durch einen Notar beurkundet werden – auch bei virtuellen oder hybriden Generalversammlungen.
2. Die Beschlüsse des Verwaltungsrats
Der sogenannte Durchführungsbeschluss – welcher nicht mit dem öffentlich zu beurkundenden Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrat zu verwechseln ist – wird vom Verwaltungsrat gefällt und ist nicht notariell beurkundungspflichtig, muss jedoch formell einwandfrei protokolliert und unterzeichnet sein. Dieses Protokoll wird später dem Notar vorgelegt.
Im öffentlich zu beurkundenden Feststellungsbeschluss sind unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Anzahl der neu ausgegebenen Aktien
- Erhöhungsbetrag
- Zeichner und Art der Liberierung
Ausserdem ist ein Kapitalerhöhungsbericht vorzubereiten, der die Kapitalerhöhung transparent dokumentiert und zusammen mit weiteren Unterlagen dem Handelsregisteramt eingereicht wird.
Der Verwaltungsrat hat beim Feststellungsbeschluss und der anschliessenden Handelsregisteranmeldung folgende Fristen zu beachten:
- Ordentliche Kapitalerhöhung: Durchführung binnen 6 Monaten
- Kapitalband: Durchführung binnen 5 Jahren
- Bedingte Kapitalerhöhung: Keine gesetzliche Frist
Unter späteren Anmeldung der Kapitalerhöhung beim Handelsregister ist die Kapitalerhöhung aus rechtlicher Sicht dann beendet.
Zum erfolgreichen Abschluss der Finanzierungsrunde gehören nebst den erwähnten Beschlüssen (Generalversammlungsbeschluss, Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats) und Dokumenten auch das ausgehandelte Termsheet, Investment Agreement und der Aktionärbindungsvertrag.
Warum sind die gesetzlichen Anforderungen so streng?
- Schutz der Aktionärsrechte: Aktionäre müssen zustimmen, wenn ihr Anteil durch neue Investoren reduziert wird (Verwässerungsschutz). Zudem haben die Aktionäre grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht, mit dem sie sich an der Kapitalerhöhung beteiligen können. Die Generalversammlung kann dieses Recht einschränken oder dem Verwaltungsrat Handlungsspielraum geben, nicht ausgeübte Bezugsrechte zu verwalten.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Damit Aktionäre im Voraus einschätzen können, wie sich die Kapitalerhöhung auf ihre Rechte auswirkt, müssen Anträge sehr detailliert formuliert sein. Auch im Nachhinein müssen Beschlüsse und Abläufe klar dokumentiert und nachvollziehbar sein.
- Rechtssicherheit und Gleichbehandlung: Die gesetzlich geregelten Verfahren stellen sicher, dass alle Aktionäre gleichbehandelt werden – und dass alle Unternehmen vom Handelsregister mit den gleichen Standards beurteilt werden.
- Rolle des Notars: Der Notar überprüft bei den beurkundungspflichtigen Beschlüssen, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wurden und die Rechte der Beteiligten gewahrt sind – nicht nur der Aktionäre, sondern auch der Gläubiger.
- Kapitalaufbringungskontrolle: Damit kein Kapital eingetragen wird, das nie einbezahlt wurde, braucht es eine lückenlose Prüfung durch Kapitalerhöhungsbericht, Prüfungsbestätigung und Belege. Das dient auch dem Gläubigerschutz.
- Eintragung ins Handelsregister: Erst mit dem Eintrag ist die Kapitalerhöhung rechtlich wirksam. Ab dann können die neuen Aktien ausgegeben und das eingebrachte Kapital verwendet werden.
Exkurs 1: Generalversammlung – physisch, digital oder per Vollmacht?
Die Gesetzeslage ist heute flexibel: Generalversammlungen können physisch, hybrid oder virtuell durchgeführt werden. Eine rein virtuelle Generalversammlung setzt eine entsprechende Statutenregelung voraus.
Bei ausserordentlichen Generalversammlungen ist es gängig, dass sich Aktionäre per Vollmacht vertreten lassen. Das erhöht die Flexibilität aller Beteiligten.
Exkurs 2: Müssen beim Feststellungsbeschluss alle VR-Mitglieder anwesend sein?
Oft enthalten die Statuten eine Klausel, wonach ein einzelnes VR-Mitglied den Verwaltungsrat gegenüber dem Notar bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen vertreten darf. In der Praxis ist der gesamte VR selten anwesend – meist vertreten einzelne Mitglieder den Verwaltungsrat.
Interesse geweckt? Dann...
… schau dir das Video an!
Was genau muss beschlossen werden, damit deine Kapitalerhöhung rechtssicher abläuft?
Im Video erfährst du, welche Beschlüsse wirklich zählen, worauf es bei der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat ankommt – und wie du typische Fallstricke vermeidest.
Dann klick dich rein: Teil 8 – Die richtigen Beschlüsse für deine Kapitalerhöhung | SeedFast-Webinar Finanzierungsrunde
… lies gleich den nächsten Blogbeitrag!
Wie setzt du deine Kapitalerhöhung effizient, strukturiert und rechtskonform um?
Im finalen Beitrag zeigen wir dir, wie SeedFast dich von der Planung bis zur Handelsregistereintragung begleitet – digital, professionell und zum Fixpreis.
Hier weiterlesen: Folgt noch!
… plane deine Finanzierungsrunde mit uns!
Du möchtest direkt durchstarten? Dann nimm Kontakt mit uns auf. Wir unterstützten dich beim strukturierten Ablauf deiner Finanzierung
Jetzt anfragen: www.seedfast.ch
… und wenn du Fragen hast: Melde dich bei uns!
Dieses Format ist eine Zusammenarbeit von
- Konsento – die Plattform für rechtssichere Unternehmensdokumente
www.konsento.ch - Lex Futura – die Kanzlei für innovative Rechtsberatung rund um Startups
www.lexfutura.ch