Bezugsrechtausschluss und -verzicht bei Kapitalerhöhungen: Was Gründer und Investoren wissen müssen
Eine Finanzierungsrunde bahnt sich an. Neue Investoren kommen an Bord, das Aktienkapital wird erhöht – und plötzlich steht ein Begriff im Raum, über den zu wenig gesprochen wird: das Bezugsrecht. Für bestehende Aktionäre ist es ein zentrales Schutzinstrument. Für Gründer und neue Investoren ist sein Ausschluss oft eine operative Notwendigkeit. Wer die Mechanik nicht kennt, riskiert entweder verwässerte Altaktionäre, anfechtbare GV-Beschlüsse oder unnötige Transaktionskosten. Dieser Beitrag erklärt, was das Bezugsrecht ist, wann es in Start-up-Finanzierungsrunden relevant wird, wie es rechtssicher ausgeschlossen werden kann, welche Folgen ein Ausschluss hat – und wie man Kapitalerhöhungen so strukturiert, dass ein formeller Ausschluss gar nicht nötig ist.