Elektronische Generalversammlungen – moderne Lösung für moderne Unternehmen?
Seit dem 1. Januar 2023 sieht das schweizerische Aktienrecht die Möglichkeit vor, die Generalversammlung mit der Hilfe von elektronischen Mitteln durchzuführen. Bereits vor der Gesetzesrevision war es möglich, eine GV an mehreren Tagungsorten parallel abzuhalten und mithilfe einer Liveübertragung zu verbinden. Neu besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass einzelne Aktionäre per Videochat teilnehmen – oder die GV sogar komplett virtuell stattfindet. Das gilt im Übrigen auch für GmbH’s. In unserem Blogbeitrag erfährst du, welche Chancen und Risiken die elektronische Durchführung der GV bietet und ob sie auch für dein Unternehmen geeignet ist.